Für Bau und Sanierung stehen attraktive Förderungen von Land und Staat zur Verfügung. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Dazu gehören sowohl Beiträge als auch Abschreibungen und Steuervergünstigungen.

Beihilfe Steuervergünstigung

Beiträge

  • Landesförderungen für Energiesparmaßnahmen und Einsatz erneuerbarer Energiequellen
  • Landesförderungen für Bau, Sanierung oder Kauf von Erstwohnungen (Wohnbauförderung)
  • Steuerabzüge für Gebäudesanierungen zu 50 Prozent, 36 Prozent oder 90 Prozent
  • Steuerabzüge für energetische Sanierungsarbeiten zu 65 Prozent oder 75 Prozent
  • Superbonus mit 110 Prozent Steuerabzug
  • Staatliche Förderung Wärmekonto („conto termico“)

Abschreibungen bzw. Steuervergünstigungen

Steuerabzüge (50%, 36%, 90%) für die Gebäudesanierung:

außerordentliche Instandhaltung, Umbau, Sanierung und Wiedergewinnung. Abschreibung von 50 % der Ausgaben bis maximal 96.000 Euro Gesamtspesen (Zahlung innerhalb 31.12.2021) pro Wohnung und von der Einkommenssteuer (IRPEF) in 10 Jahren abgeschrieben werden können.

Gefördert werden außerordentliche Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die der Erneuerung und Verbesserung des Gebäudes dienen, wie Austausch der Fenster, Einbau einer Heizanlage, Errichtung von Umzäunungen usw.), Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten (gilt vor allem für Gebäude mit einem besonderen architektonischen oder historischen Wert), bauliche Umgestaltung und andere förderungswürdige Bauarbeiten (wie z.B. Arbeiten zur Energieeinsparung, zur Anpassung an diverse Sicherheitsbestimmungen, …) und dergleichen. Bei Kondominien werden auch ordentliche Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die zur Erhaltung des Gebäudes bzw. der technischen Anlagen dienen) gefördert.

„Grüner“ Bonus:

Begrünung von Gärten, Terrassen, Balkonen.
36 % bis maximal 5.000 Euro Gesamtspesen pro Wohnung, abschreibbar in 10 Jahren. (max. Abschreibsumme pro Jahr 180 Euro).

Energetische Sanierung:

  • Sanierung am Gesamtgebäude 65 % (bei Kondominien bis zu 70% oder 75%) Die Zahlungen müssen innerhalb 31.12.2021 erfolgen.
  • Wärmepumpe zwischen 50 und 65 Prozent bis zu max. 30.000 €
  • Austausch der Heizanlage zwischen 50 und 65 Prozent (abhängig von der Art und Brennleistung)
  • Photovoltaikanlage bis zu max. 60.000 €
  • Verschattungselemente: 50 Prozent bis max. 60.000 €
  • Neuheit seit 2020: 90 Prozent Steuerabzug für Wiederherstellung oder Restaurierung von Außenfassaden an bestehenden Gebäuden in den historischen Zentren (A-Zonen) und B-Zonen.

Zwischen 50 Prozent und 65 Prozent der Gesamtkosten, je nach Eingriff, abschreibbar in 10 Jahren, sofern die Bezahlung innerhalb 31.12.2021 erfolgt.

Für alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Ecobonus) besteht die Meldepflicht an die ENEA. Die Zahlung muss auf dem Bank- oder Postweg erfolgen und auf den Belegen müssen die Steuernummer des Auftraggebers, MwSt.-Nummer der Firma oder des Freiberuflers sowie der Zahlungsgrund (Rechnungsdaten, Gesetzesbezug, Art der Arbeiten) aufscheinen.

Weitere Informationen zu Beiträgen, Abschreibungen usw. finden Sie auf folgenden Seiten:

Beihiilfe Steuervergünstigung